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1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Musterhäusern zur Beherbergung einschließlich aller für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Musterhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken wie z.B. Feiern, Geburtstage, Tagungen, Seminare oder Schulungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
2. Check-in, Check-Out
Der Check-In kann zu den Bürozeiten zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. Nach Absprache ist ggf. auch der frühere Check-in eines Musterhauses möglich. Der Check-Out muss bis 10:30 Uhr erfolgen. Ein späterer Auszug ist nach vorheriger Absprache möglich.
3. Preise und Zahlung
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und Reinigung von Musterhäusern vereinbarten Preise zu zahlen. Die Bezahlung kann vorab, am Anreisetag oder am Abreisetag erfolgen. Die Zahlung kann vorab per Überweisung oder vor Ort per Barzahlung oder EC-Karte (mit PIN) erfolgen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die derzeitig gültigen Preise können den Internetseiten probewohnen.com, bio-solar-haus.de sowie der Auslage im Sonnenpark St. Alban entnommen werden. Die Unterkunftspreise auf externen Buchungsportalen können davon abweichen.
4. Vertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, zu zahlen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen 20% des Unterkunftspreises. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Absage („No Show“) ist der volle Preis für die Unterkunft fällig.
5. Mängel und Haftung
Sollten an Leistungen der Unterkunft Mängel auftreten oder diese Leistungen gestört werden, so hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich, in jedem Fall vor der Abreise, zu rügen, damit der Vermieter die Möglichkeit hat die Abhilfe der Mängel zu schaffen. Der Gast verpflichtet sich dabei das ihm Zumutbare dazu beizutragen und etwaigen Schaden möglichst gering zu halten. Schäden, die der Gast an der Unterkunft oder Inventar verursacht, sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist St. Alban. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Unterkünften und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.